Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als «AGB» bezeichnet) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden als «Vertrag» bezeichnet) zwischen der abonax AG und dem Kunden.
1.2 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, sind jeweils die im Zeitpunkt des Angebots von abonax geltenden AGB von abonax massgebend.
1.3 Die Parteien werden im Folgenden als «abonax» und als «Kunde» bezeichnet.
1.4 Die nachstehenden AGB, einschliesslich des Anhangs, ergänzen die von den Parteien abgeschlossenen Verträge und bilden integrierenden Bestandteil derselben. Sie gelten bei Vertragsabschluss durch den Kunden als angenommen. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die Regelungen des Vertrags vor.
1.5 Von diesen AGB abweichende und zusätzliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind.
1.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, sind Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter wegbedungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
2.2 Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich bestätigt.
2.3 Abweichende Regelung vorbehalten, treten schriftliche Verträge mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Vertragsdokuments durch beide Parteien in Kraft. Die Bestandteile des Vertrages und deren Rangfolge bestimmen sich nach dem Vertragsdokument.
2.4 Nach Unterzeichnung der beiden Parteien tritt der Vertrag per sofort in Kraft. Lizenz- und Dienstleistungsverträge laufen unbefristet, bis eine Partei unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf Ende Jahr schriftlich kündigt. Allfällige Nutzungsrechte über die Vertragslaufzeit hinaus, müssen neu verhandelt werden.
3. Leistungen von abonax
Gegenstand und Inhalt der Dienstleistungen werden im Vertrag oder Angeboten und in den vorliegenden AGB spezifiziert.
4. Leistungsänderungen
4.1 Die Parteien können jederzeit Änderungen der Leistungen vereinbaren.
4.2 Änderungen der Leistungen haben die Parteien schriftlich festzuhalten, entweder durch Anpassung des schriftlichen Vertrages oder durch schriftliche Bestätigung der mündlich vereinbarten Änderung.
4.3 Können sich die Parteien nicht über eine Änderung der Leistungen einigen, so gilt der Vertrag, einschliesslich allfälliger Nutzungsrechte, unverändert weiter.
5. Ausführung
5.1 Der Kunde hat abonax rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Leistungserbringung von abonax erschweren könnten.
5.2 abonax informiert den Kunden in angemessener Weise über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden könnten.
5.3 Der Kunde gewährt abonax den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und stellt die erforderlichen Einrichtungen und Hilfsmittel auf eigene Kosten zur Verfügung.
5.4 Der Kunde stellt sicher, dass nicht von abonax gelieferte Arbeitsinstrumente (IT-Lösungen, sonstige Tools, Musterdokumente etc.) und Hilfsmittel den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
6. Beizug von Dritten
abonax ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.
7. Einsatz von Arbeitsinstrumenten von abonax
Der Kunde darf sämtliche von abonax im Rahmen eines Vertrages zur Verfügung gestellten Arbeitsinstrumente (IT-Lösungen, sonstige Tools, Musterdokumente etc.) ausschliesslich während der Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien und für den eigenen Gebrauch verwenden. Ein Einsatz solcher Instrumente bei Dritten oder eine Abgabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von abonax zulässig.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Verrechnung von Leistungen von abonax erfolgt auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwandes.
8.2 Die Vergütungen verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer, Spesen, Dritt- und Reisekosten. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tag der Rechnungsstellung gültigen Satz in Rechnung gestellt.
8.3 Sofern nicht anders vereinbart, verrechnet abonax die erbrachten Leistungen quartalsweise. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet abonax den gesetzlichen Verzugszins. abonax bleibt es vorbehalten, einen tatsächlich höheren nachweislichen Schaden geltend zu machen.
8.4 Die Spesen richtet sich gemäss dem Preisblatt im Anhang, der Bestandteil dieser AGB ist.
8.5 Der Kunde darf Zahlungen nicht zurückhalten, kürzen oder mit Forderungen gegenüber abonax verrechnen.
8.6 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von abonax bleiben alle gelieferten Güter, wie Arbeitsergebnisse, Arbeitsinstrumente oder anderer Leistungen im Eigentum von abonax.
9. Immaterialgüterrechte
9.1 Als Immaterialgüterrechte im Sinne dieser AGB (im Folgenden als «Immaterialgüterrechte» bezeichnet) gelten alle weltweit eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch abonax, wie Patente, Patentanmeldungen, Marken, Domains, Designs, Urheberrechte (einschliesslich Software und deren Quell- und Objektcode), Know-how, Webdesigns, Grafiken, Fotografien, Animationen, Videos, Texte, Dokumentationen und Bedienungsanleitungen sowie Datenbanken, unabhängig davon, ob diese geschützt werden können oder nicht. Sämtliche Immaterialgüterrechte stehen alleine und ausschliesslich abonax zu. Vorbehältlich des Rechts des Kunden, die von abonax erbrachten Leistungen gemäss Ziff. 7 dieser AGB zu nutzen, werden dem Kunden keinerlei Rechte eingeräumt. Sämtliche Weiterentwicklungen, die gegebenenfalls im Rahmen der Leistungserbringung durch abonax geschaffen werden oder entstehen (nachfolgend als «Neue Immaterialgüterrechte» bezeichnet), stehen alleine und ausschliesslich abonax zu.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte an Neuen Immaterialgüterrechten, soweit diese nicht originär bei abonax entstehen und soweit gesetzlich zulässig, (i) vollumfänglich an abonax zu übertragen und er tritt hiermit sämtliche Rechte an Neuen Immaterialgüterrechten entschädigungslos und unbelastet an abonax ab, und (ii) erklärt den Verzicht auf die Ausübung der mit Neuen Immaterialgüterrechten gegebenenfalls zusammenhängenden Urheberpersönlichkeitsrechte. Soweit abonax aufgrund zwingender gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen kein Eigentum an Neuen Immaterialgüterrechten erwerben kann, gewährt der Kunde abonax das unwiderrufliche und unbefristete, nicht ausschliessliche, weltweite, kostenlose und übertragbare Recht, die Neuen Immaterialgüterrechte uneingeschränkt zu nutzen, verwerten, auszuführen, zu vervielfältigen, abzuändern, zu modifizieren, weiterzuentwickeln, wahrnehmbar zu machen und vorzuführen sowie Werkexemplare herzustellen. Soweit die Rechte an Neuen Immaterialgüterrechten (einschliesslich Open Source Software) Dritten zustehen, gewährleistet der Kunde, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt, um abonax die gemäss diesen AGB vorgesehenen Rechte einzuräumen.
10. Haftung
10.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von abonax
- beschränkt auf 100 % der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 100 % der jährlich zu bezahlenden Vergütung;
- insbesondere ausgeschlossen für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden (wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Datenverluste (mit Ausnahme der Datenwiederbeschaffungskosten), an oder im Zusammenhang mit der IT-Infrastruktur etc.), Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden.
10.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung (vertragliche, ausservertragliche, quasi-vertragliche Ansprüche etc.).
11. Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn diese auf von der betreffenden Partei nicht zu vertretenden Ereignissen oder Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist und die betroffene Partei dies unverzüglich anzeigt und alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Erdbeben, Feuer, Epidemien, Pandemien, Krieg, Aufstände, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Hilfs- und Betriebsmitteln oder Materialien, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen sowie Naturereignisse.
12. Geheimhaltung
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen in Ausführung des Vertrages zugänglich gemachten Informationen, vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Partei ausserhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
12.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (i) welche die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmässig erhalten hat bzw. erhält, (ii) die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren, (iii) nachträglich, ohne dass der Publikation eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht zugrunde liegt, allgemein bekannt wurden oder (iv) aufgrund der Anordnung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.
12.3 Diese Verpflichtung bleibt für beide Parteien nach Beendigung des individuellen Vertrages für weitere fünf Jahre bestehen.
13. Datenschutz
abonax ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogenen Kundendaten Dritten offengelegt werden können, sofern dies im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Im Übrigen gilt die hier abrufbare Datenschutzerklärung.
14. Konventionalstrafe
Für jeden Fall der Verletzung der Geheimhaltung gemäss Ziff. 12 wird die Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 100‘000.00 fällig. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Geheimhaltungspflicht gemäss Ziff. 12. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie weiterer Rechtsbehelfe bleibt vorbehalten.
15. Abtretungsverbot
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von abonax an Dritte abtreten.
16. Schlussbestimmungen
16.1 abonax behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Änderungen gibt abonax dem Kunden in geeigneter Weise vorgängig unter Wahrung einer Frist von einem Monat bekannt.
16.2 Ist der Kunde nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum der Mitteilung betreffend die Änderung der AGB auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ausserordentlich schriftlich zu kündigen. Die geänderten AGB gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht oder unter dem Vertrag eine Leistung von abonax in Anspruch nimmt oder im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen, den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt.
16.3 Soweit in diesen AGB nicht explizit anders geregelt, sind der Schriftform alle Formen der Übermittlung gleichgestellt, die den Nachweis durch Text ermöglichen, wie E-Mail etc.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird der Sitz von abonax als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Abonax AG
St. Gallen, 01. Januar 2024
Anhang: Spesen, Dritt- und Reisekosten
- Als Spesen gelten die Auslagen, die einem Mitarbeitenden in Verbindung mit einem Kundenauftrag angefallen sind. Sämtliche Mitarbeitenden von abonax achten darauf, dass die erstattungsfähigen Spesen möglichst tief gehalten werden. Vorbehältlich der nachfolgen-den Ziff. 3 werden Spesen und Drittkosten dem Kunden zu den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.
- Reisekosten werden an den Kunden verrechnet. Es gelten folgende Tarife für vor Ort Einsätze je Mitarbeiter:
- Auto: 1.50 CHF / km
- Öffentliche Verkehrsmittel: SBB Halbtax-Tarif, 1. Klasse
- Der Abfahrort entspricht entweder dem Arbeitsort, dem Wohnort oder dem aktuellen Aufenthaltsort. Für Übernachtungen auf Geschäftsreisen werden die Auslagen für ein Hotel der Mittelklasse dem Kunden verrechnet.
- Sofern Mitarbeitende von abonax nicht an ihrem gewöhnlichen Arbeitsort tätig sind (gemäss Aufstellung siehe unten), werden dem Kunden für die Verpflegung die effektiven Kosten verrechnet.
- Verpflegungsregelung
- Frühstück (bei Abreise vor 7:00 Uhr)
- Mittagessen (bei Aufenthalt Vor- und Nachmittag bei Kunden)
- Abendessen (bei auswärtiger Übernachtung)